Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) darf sich über einen Erfolg vor dem Obersten Gerichtshof freuen. Die Werbungen der Möbelhäuser Kika und Leiner wurden als irreführend eingestuft. Der VKI hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Klage eingebracht.
Die Firmen warben mit Finanzierungs-Aktionen - z.B. "4 Jahre - 0% Zinsen!" - wobei nur im Kleingedruckten auf die Details der Aktionen hingewiesen wurde. Tatsächlich fielen zusätzlich Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren an, womit es auch zu einem Effektivzinssatz von 1,9% bzw 5,02% p.a. kommen konnte.
Der VKI argumentierte damit, dass ein Produkt nicht als "gratis" beworben werden dürfe, wenn tatsächlich Kosten anfallen. Auch sei die Blickfangwerbung zur Irreführung der Konsumenten geeignet, weil der Hinweis auf die Kosten nicht ausreichend sei.Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe die Werbungen – als Blickfangwerbungen – verboten, betonte der VKI in einer Aussendung. Die Hinweise im Kleingedruckten würden die Irreführung im blickfangartigen Slogan („0% Zinsen“) nicht aufwiegen.