Sammelklage: Drängen auf rasche Regelung
26.05.2009 | 13:12 | (DiePresse.com)
In Österreich sind Sammelklagen derzeit nur durch Hilfskonstruktionen möglich, der Geschädigte muss seine Ansprüche abtreten. Das soll vor allem vor dem Hintergrund der Finanzkrise geändert werden.
Einklagen von Schadenersatzansprüche aus Massenschäden wird nicht zuletzt wegen der Finanzkrise immer bedeutender. In Österreich behelfen müssen sich Organisatoren von Sammelklagen wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mangels Regelung derzeit mit einer Hilfskonstruktion behelfen. Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer ortet in einer Pressekonferenz mit VKI-Chefjurist Peter Kolba "dringender Handlungsbedarf" und drängt zur gesetzlichen Verankerung von Sammelklagen in Österreich.
Eine Regelung der "Gruppenklage" wird seit Jahren diskutiert und ist auch auch im Regierungsprogramm vorgesehen. Nach Angaben von Hundstorfer gibt es mit dem Justizministerium Gespräche auf Beamten-Ebene, allerdings sind wesentlichen Punkte noch offen, etwa die geforderte Mindestanzahl von Geschädigten. Nach einem früheren Entwurf soll eine Gruppenklage erst ab 100 Geschädigten möglich sein. Diese Zahl ist nach Ansicht von Hundstorfer zu hoch. So würden etwa Autobusreisende von solchen Gruppenklagen ausgeschlossen, denn Reisebusse würde rund 60 Personen erfassen.
Derzeit nur Hilfskonstruktion
In Österreich sind Sammelklagen derzeit durch eine Hilfskonstruktion möglich: Der Geschädigte tritt seine Ansprüche einem Organisator der Sammelklage wie etwa dem VKI ab. Dieser bringt mehrere Fälle gebündelt in einem Verfahren vor das Gericht. Gleichzeitig trägt der Organisator auch das Prozesskostenrisiko. Dies will Hundstorfer in Zukunft von solchen Organisatoren abkoppeln. Details nannte er aber keine. Die Kosten müssten durch Prozesskostenfinanzierer getragen werden.
Auch der VKI finanziert derzeit seine Prozesse unter Heranziehung von Prozessfinanzierern. Das Konsumentenschutzministerium bezahle lediglich die Organisationskosten, stellte Hundstorfer klar.
Einen Zeithorizont für die Einführung einer Gruppenklage nannte der Minister nicht. Man müsse darüber noch Gespräche mit dem Justizministerium führen.
Musterprozesse seit 15 Jahren
Der VKI führt seit 15 Jahren Musterprozesse. Kolba zufolge sind sie aber für größere Gruppen untauglich. "Es dauert mehr als drei Jahre, bis man zum Obersten Gerichtshof kommt", schilderte er ein Problem dieser Rechtsdurchsetzung. Ist ein Beklagter zu einem Verjährungsverzicht für die restlichen Geschädigten nicht bereit, drohe die Verjährung und damit der Verlust der Rechtsdurchsetzung für die restlichen Geschädigten. "Die Sammelklage 'nach österreichischem Recht' ist eine notwendige und taugliche Krücke", so Kolba, aber es sei nun an der Zeit, sie durch ein maßgeschneidertes Instrumentarium zu ersetzen.
Sammelklagen sind der heimischen Bevölkerung durchaus bekannt. 92 Prozent der Österreicher haben laut einer SORA-Umfrage schon davon gehört. Sie konnte die Klage auch mit typischen Prozessen wie der Brandkatastrophe in Kaprun und dem Lawinenunglück in Galtür in Verbindung bringen. Allerdings würden 45 Prozent der Befragten Schadenersatzansprüche nicht abtreten wollen.
Bei jenen Befragten, die bereits an einer solchen Klage bereits teilgenommen haben, stößt die Vorgansweise auf Zustimmung, geht aus einer zweiten SORA-Umfrage hervor: 68 Prozent waren mit der Klage zufrieden, 89 Prozent würden sich wieder einer Sammelklage anschließen. Die Hälfte der über 1.800 Befragten gab die hohen Prozesskosten als Grund an, warum sie nicht eine individuelle Klage eingereicht haben.
(APA)
