Gericht: Gesetzeswidrige Klauseln bei Bank Austria
04.03.2009 | 13:21 | (DiePresse.com)
Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass ein "Floater" der Bank Austria gesetzeswidrige Klauseln enthielt. Die Zinsberechnung war zu verwirrend und das einseitige Kündigungs-
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) freut sich über einen Sieg gegen die Bank Austria. Streitpunkt waren zwei Klauseln in den Vertragsbedingungen des "Callable Snowball Floater" der Bank, gegen die der VKI eine Verbandsklage eingebracht hat. Floater sind Anlageprodukte mit Zinsänderungen während der Laufzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zinsberechnung zu verwirrend
Konkret war den Verbraucherschützern die Berechnung der variablen Zinsen zu verwirrend. Beim "Callable Snowball Floater" (Laufzeit: 2005 bis 2013) ging die Zinsanpassungsklausel laut VKI nach einer Fixzinsperiode mit relativ guten 5,25 Prozent im ersten Jahr aus. Dann aber hingen die Zinsen invers vom Euribor ab: Stieg der Euribor (jener Zinssatz, zu dem sich Banken untereinander Geld leihen), so sanken die Sparzinsen und umgekehrt.
Die halbjährlich vorgenommenen Anpassungen führten bei einem rasch steigenden Euribor allerdings zu einem Nullkupon, also gar keinen Zinsen mehr, ab der dritten variablen Periode, so die Verbraucherschützer.
VKI-Jurist Kolba kritisierte , dass der Floater genau zu einem Zeitpunkt verkauft worden sei, wo der Euribor "im Keller" war. Den Kunden sei "viel zu wenig erklärt" worden, was nach dem ersten, zinsmäßig gutem Jahr, passiert bzw. dass sie auf einen fallenden Leitzinssatz wetten.
Einseitig kündbar - nicht zu rechtfertigen
Hinzu komme eine "höchst einseitige" Regelung zur vorzeitigen Kündigung des Vertrags. Die Bank könne bei einer für den Konsumenten positiven Entwicklung (also bei Sinken des Euribor) zwar halbjährlich und ohne besonderen Grund kündigen und damit die Ausschüttung hoher Kupons vermeiden. Der Kunde sei aber umgekehrt acht Jahre an den Vertrag gebunden und könne auch bei ungünstiger Entwicklung nicht aussteigen. Für dieses "auffallende Missverhältnis" habe das Gericht keine sachliche Rechtfertigung gesehen.
Bank Austria will berufen
Die Bank Austria will gegen das nicht rechtskräftige Urteil berufen. Die Bank hofft auf einen abgeänderten Gerichtsentscheid in nächster Instanz, "weil das jetzige Urteil auch wichtige Fragen offen lässt", so ein Bank Austria-Sprecher.
(APA/ebl. )
