Wer wird angeklagt? Bangen beim Rapid-Anhang
22.11.2009 | 18:14 | MANFRED SEEH (Die Presse)
Nach dem „Presse“-Bericht über einen drohenden Prozess gegen 170 Rapid-Fans (Verdacht: Land- friedensbruch) weisen Beteiligte auf ihre passive Rolle hin. Und: Auch Austrianer griffen die Polizei an.
Wie geht die Justiz nun mit jenen etwa 170 Rapid-Fans um, die am 21. Mai dieses Jahres zum Wiener Westbahnhof zogen, um dort Austria-Anhänger „abzuholen“? Letztere hatten ihre Mannschaft zu einem Auswärtsspiel nach Linz begleitet und wurden nach ihrer Rückkehr von der Polizei abgeschirmt. Dies hatte wiederum zur Folge, dass zornige Rapid-Fans die Beamten attackierten – offenbar nach dem noch immer in einigen Köpfen herumgeisternden Spruch „All Cops are Bastards“.
Wie „Die Presse“ exklusiv berichtete, besteht das aus Sicht des Rapid-Anhangs schlimmste Szenario darin, dass praktisch sämtliche am Bahnhof befindliche Rapid-Fans wegen Landfriedensbruchs angeklagt werden. Eine solche „Monsteranklage“ wollen viele, die damals am Bahnhof dabei waren, nicht hinnehmen.
„Ich werde mich mit Zähnen und Klauen wehren, sollte es zu einer Anklage kommen“, sagt der Vorsitzende eines großen Fanklubs (er möchte nicht, dass sein Name publiziert wird) zur „Presse“. Denn er sei zwar – „durch einen gruppendynamischen Prozess verleitet“ – zum Bahnhof gefahren, allerdings habe er keine Angriffe gegen die Polizei gesetzt. Das allein bewahrt aber noch nicht vor einer Landfriedensbruchanklage, zumal dieses Delikt auch schon verwirklichen könnte, wer „wissentlich“ bei einer „Zusammenrottung“ dabei ist, die darauf abzielt, dass „unter ihrem Einfluss“ (so heißt es im § 274 Strafgesetzbuch) etwa eine Körperverletzung begangen werde. Übrigens: Eine auch an sich leichte Verletzung eines Polizeibeamten wird strafrechtlich so geahndet, als wäre eine schwere Körperverletzung begangen worden.
Grundfrage: War wirklich bei sämtlichen Rapid-Fans, die zum Bahnhof fuhren, um Austria-Fans „abzuholen“, die vom Gesetz geforderte Wissentlichkeit in Bezug auf die Ausschreitungen gegeben? Der Fanklubvorsitzende erklärt, dass er nur „dort gestanden“ sei. Und dann sogar noch andere Rapid-Anhänger, die auf die Polizisten losgingen, „weggezogen“ habe. Insofern wäre es nachvollziehbar, dass der Staatsanwalt nur die offensichtlich aggressiven Verdächtigen anklagt.
Aus einem der „Presse“ vorliegenden Amtsvermerk (vom 29. 5. 2009) der Wega-Beamten: Bei dem Crash „zwischen Anhängern des SCR und des FAK“ seien „Maßnahmen zur Unterbindung von Ausschreitungen unter Einsatz des Einsatzstabs (...)“ gesetzt worden. 21-mal soll laut Amtsvermerk (der abschließende Bericht an die Staatsanwaltschaft Wien soll in den nächsten Tagen fertig werden) „versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt“ geleistet worden sein. 17-mal sei es zu „versuchter schwerer Körperverletzung“, viermal zu „schwerer Körperverletzung“ gekommen. 19-mal habe die Polizei von der Waffe – in dem Fall vom Einsatzstab – Gebrauch gemacht. Aus Fankreisen ist zu hören: „Früher schlug die Polizei nur mit dem Knüppel zu. Heute macht sie das auch noch mit der Justiz.“
Nicht nur die Rapid-Fans haben mit dem „Knüppel“ Bekanntschaft gemacht. Inspektor H. von der Wega gibt an: „Als die Austria-Fans vom Bahnsteig in unsere Richtung liefen und versuchten, in Richtung der Rapid-Fans durchzubrechen, versuchte ich einen unbekannten Täter, bekleidet mit einem violetten Leibchen (...), daran zu hindern (...).“ Der Mann habe aber „versucht, mich zur Seite zu drängen“. Um einen Sturz zu vermeiden, habe der Beamte „einen Rotationsschlag mit dem Einsatzstab“ geführt. Dieser Austria-Fan ließ ab, aber ein anderer Austria-Fan habe zum „Metallstiel eines Besens oder Ähnlichem“ gegriffen und dem Wega-Mann damit auf den Kopf geschlagen. Ergebnis: Gehirnerschütterung, Stauchung der Halswirbelsäule.
Bleibt also erstens abzuwarten, wie viele Anklagen die Staatsanwaltschaft Wien einbringt. Und zweitens, ob das „Abholen“ von Fans gegnerischer Mannschaften endlich eingestellt wird.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.11.2009)
